1 · Den Vertrag prüfen
Viele Messdienst-Verträge laufen über Jahre und verlängern sich, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Prüfen Sie Laufzeit und Kündigungsfrist. Klären Sie, ob die Geräte gemietet oder gekauft sind: Gemietete Geräte gehören dem Messdienst und werden bei Vertragsende in der Regel abgebaut oder müssen übernommen werden.
2 · Die Geräte prüfen
Entscheidend ist, wann die Geräte eingebaut wurden und was sie können. Geräte, die nach dem 1. Dezember 2022 eingebaut wurden, müssen interoperabel sein und lassen sich grundsätzlich auch von Dritten auslesen. Ältere Geräte, die vor Ort abgelesen werden, müssen bis 31. Dezember 2026 ohnehin ersetzt oder nachgerüstet werden.
3 · Nach den Schlüsseln fragen
Funkgeräte senden ihre Werte verschlüsselt. Wer sie auslesen will, braucht die zugehörigen Schlüssel. Fragen Sie beim bisherigen Anbieter danach, bevor Sie wechseln.
4 · Den Zeitpunkt wählen
Am einfachsten ist ein Wechsel zum Ende eines Abrechnungszeitraums. Wer mitten im Jahr wechselt, braucht eine Zwischenablesung, damit beide Zeiträume sauber getrennt abgerechnet werden können.
5 · Entscheiden, wer künftig abrechnet
Ein neuer Messdienst ist nicht vorgeschrieben. Sie können einen anderen Dienstleister beauftragen oder die Abrechnung selbst machen, solange sie den Vorgaben der Heizkostenverordnung entspricht.
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.