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1. Dezember 2021
Neue Geräte: fernablesbar
Neu eingebaute Erfassungsgeräte müssen fernablesbar sein, also ohne Zutritt zur Wohnung ausgelesen werden können. Funkablesung im Vorbeigehen genügt.
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1. Januar 2022
Monatliche Verbrauchsinformation
Wo fernablesbare Geräte hängen, müssen Mieter monatlich über ihren Verbrauch informiert werden. Mehr dazu unter Monatliche Verbrauchsinformation.
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1. Dezember 2022
Neue Geräte: interoperabel
Neu eingebaute Geräte müssen zusätzlich mit Geräten anderer Hersteller zusammenarbeiten und sicher an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können. Angeschlossen sein müssen sie nicht.
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31. Dezember 2026
Bestand: fernablesbar
Geräte, die noch vor Ort abgelesen werden müssen, sind bis zu diesem Tag nachzurüsten oder auszutauschen. Was neu eingebaut wird, muss dabei bereits interoperabel sein. Ausnahmen gibt es nur bei technischer Unmöglichkeit oder unbilliger Härte im Einzelfall.
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31. Dezember 2031
Frühe Funkgeräte: interoperabel
Fernablesbare Geräte, die bis zum 1. Dezember 2022 eingebaut wurden, dürfen bis dahin bleiben. Danach müssen auch sie interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein.
Was das für Sie bedeutet
Wer heute noch Geräte hat, die einmal im Jahr vor Ort abgelesen werden, muss bis Ende 2026 handeln. Weil dabei ohnehin neue Geräte eingebaut werden, lohnt es sich, gleich darauf zu achten, wem sie gehören und wer sie auslesen darf.
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.